Tätigkeitsbereiche

Familienrecht

Wenn aus Liebe Abneigung wird …

Zur Vermeidung großer emotionaler Konflikte, die oftmals mit einer Trennung der Lebenspartner einhergeht, ist es wichtig, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, auch um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt der Schwerpunkt in der Bearbeitung familienrechtlicher Fälle.

Typische Familiensachen sind

  • Scheidung
  • Unterhalt für Kinder und Ehegatten
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Zugewinnausgleich
  • Eheverträge

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite.

Allgemeines Zivilrecht

Als Notarin obliegt mir die Gestaltung verschiedenster Verträge, insbesondere aus den Bereichen

  • Grundstücksrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht und Schenkung
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Auch hier gilt wieder: Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen.

Notariat

Auch wenn ich Spezialistin im Familienrecht bin, heißt das nicht, dass mir das allgemeine Zivilrecht fremd ist.

Haben Sie beispielsweise Fragen zum Kauf-, Miet- oder Verkehrsrecht, kontaktieren Sie mich. Ggf. verweise ich Sie an Kollegen, mit denen ich zusammenarbeite.