Warum eine Vorsorgevollmacht?
Egal, ob jung oder alt, niemand ist sicher, daß er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.
Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, daß dann die nächsten Angehörigen automatisch handlungsbefugt sind.
Trifft man keine Wahl, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer von Amts wegen einsetzen, auf dessen Wahl der Betroffene keinen Einfluß nehmen kann. Damit wird möglicherweise ein Dritter beauftragt, der zum Betroffenen und seinem Umfeld keinerlei Bezug hat.
Auch kann unter Umständen wertvolle Zeit verstreichen, bis ein Betreuer offiziell bestellt wurde.
Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.
Es gibt zwar keine gesetzliche Formvorschrift, jedoch sollte die Vollmacht immer schriftlich verfaßt werden.
Eine notarielle Beglaubigung ist immer dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Beleihung, etc.) vornehmen soll.
Natürlich sollte von vornherein gut überlegt werden, wen man bevollmächtigen will. Denn eine Vollmacht kann auch rechtsmißbräuchlich genutzt werden.
Neben einer Vorsorgevollmacht kann auch eine sog. Patientenverfügung sinnvoll sein. Im Rahmen einer solchen Verfügung legt man fest, wie man ärztlich versorgt werden will, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, z.B. wenn man im Koma liegt.
Die Patientenverfügung richtet sich also in erster Linie an die behandelnden Ärzte, aber auch an die nächsten Angehörigen.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.